Warum Mitglied sein in der Evangelischen Kirche?
Die Mitgliedschaft in der Kirche ist heute nicht (mehr) selbstverständlich. Die Skepsis gegenüber großen Institutionen ist groß. Zudem scheint Religiösität auch ohne Kirche möglich zu sein. Der Austritt aus der Kirche ist oft die Folge. Der konkrete Anlaß kann dann die Kirchensteuer sein, ein Umzug oder auch eine schlechte Einzelerfahrung mit Vertretern der Kirche. Auch Christen sind nicht vollkommen und machen Fehler, so bedauerlich dies auch in jedem Einzelfall ist. Fast immer aber stellt sich dann die Frage:
Was bringt mir eine Mitgliedschaft in der Kirche, was habe ich davon?
Die Antwort auf diese sehr individuelle Frage wird sich im Laufe des Lebens immer wieder verändern. Vor allem persönliche Wendepunkte verändern den Blickwinkel. Das gilt zum Beispiel für eigene Kinder: Die Geburt und die Frage nach der Taufe, vielleicht der Besuch eines kirchlichen Kindergartens, das Miterleben der Konfirmandenzeit.
Es können aber auch ganz andere neue Erfahrungen sein: Neue Begegungen mit Kirche nach dem Wechsel des Wohnortes, der Besuch offener Gemeindeveranstaltungen, das Miterleben von Trau- und Taufgottesdiensten im Familien- oder Freundeskreis... Immer kann sich dabei die Frage nach der eigenen Kirchengemeinschaft neu stellen.
Als Evangelische Christuskirchengemeinde in Bad Vilbel möchten wir sie ausdrücklich einladen, neue Erfahrungen mit Gemeinde, Glaube und Gott und dem "Bodenpersonal Gottes" zu suchen - auch und gerade dann, wenn Sie in der Vergangenheit Kirche nur aus der Ferne erlebt haben.
Wer neue Erfahrungen sucht und zulässt, kann Altes überwinden und einen neuen Horizont gewinnen.
Darum möchten wir Sie einladen...
- zum Reinschnuppern in die Sonntagsgottesdienste, bei Kirche anders oder in meditativen Gottesdienstformen
- zum Einlassen auf die Gemeinschaft mit anderen in Glaubensseminaren, bei Freizeiten oder in Gesprächskreisen
- zum Mitmachen in einem unserer vielen Teams, um dadurch unserer Gemeinde von innen kennen zu lernen
- zum persönlichen Gespräch mit einer Pfarrerin/einem Pfarrer oder ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern unserer Gemeinde
Daneben gilt unsere Einladung natürlich in besonderer Weise für den Kircheneintritt selbst:
Teilen Sie uns mündlich oder schriftlich mit, wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten möchten. Wir verabreden dann ein Gespräch, in dem der Eintritt vollzogen werden kann. Mit dem Kircheneintritt ist keine Prüfung oder Veröffentlichung verbunden, auch nicht mehr eine Zustimmung des Kirchenvorstandes.
pdf Infos zum (Wieder-)Eintritt in die Evangelische Kirche
Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Kircheneintritt?
Es kann ein äußerer Anlaß sein, wenn sich die eigene Lebenssituation verändert (Heirat, Geburt von Kindern, Übernahme einer Patenschaft, Ausstieg aus dem Berufsleben...) oder ein innerer Entwicklungsprozeß. In jedem Fall möchten wir Ihnen Mut machen, sich bei uns zu melden und einen möglichen Kircheneintritt mit uns zu besprechen.
Dies gilt in besonderer Weise, wenn Sie nicht getauft sind. Besonders seit der Wiedervereinigung Deutschlands ist dies keine Seltenheit mehr. Auch hier gilt: Die persönlichen Prägungen der Vergangenheit sind das eine, was wir als Menschen daraus für unsere eigene Zukunft machen, ist das andere. Wir laden Sie herzlich zum Gespräch ein!
Glauben braucht Gemeinschaft:
Christinnen und Christen leben ihren Glauben. Alleine geht das nicht. Glauben braucht Gemeinschaft. Deshalb ist es wichtig, daß es die Kirche gibt. In der Kirche wird der Glaube weitergegeben - und das nun schon im dritten Jahrtausend!
Ohne Kirche wäre unsere Gesellschaft ärmer. In der Kirche erfahren Menschen, daß es sich zu leben lohnt: in Besuchen, Gottesdiensten, Kinder-, Jugend- und Erwachsenengruppen - aber auch in Krisen des Lebens. Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere. Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung!
Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:
- Sie können Patin und Pate werden.
- Sie können an Kirchenvorstandswahlen teilnehmen, so wie an Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht.
- Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.
- Sie haben Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
- Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Informieren Sie sich über unsere Kirche und unsere Christuskirchengemeinde. Viele Handzettel, Einladungen und unsere Gemeindezeitung ZACK liegen dafür bereit.
Infos zum (Wieder-)Eintritt in die Evangelische Kirche
12 gute Gründe in der Kirche zu sein
Sie überlegen, ob Sie in die Kirche eintreten wollen? Hier ein paar gute Gründe in aller Kürze:
- Im Christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für verantwortungsbewußtes Leben.
- In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.
- Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod, Das stärkt auf geheimnisvolle Weise.
- In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.
- Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.
- In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.
- Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
- In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst und angenommen.
- In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonders, menschliches Klima.
- Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen.
- Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.
- Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen
Fragen zum Wiedereintritt
1. An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
2. Werde ich noch einmal getauft?
3. Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
4. Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
5. Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
6. Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
7. Welche Unterlagen werden benötigt?
8. Was kostet mich der Eintritt?
9. Was kostet mich die Mitgliedschaft?
10. Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
1. An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde entnehmen Sie dem örtlichen Telefonbuch oder dem Gemeindebrief. Viele Kirchengemeinden finden Sie auch schon im Internet. Die Möglichkeit zum Wiedereintritt wird in einzelnen Landeskirchen zusätzlich durch besondere Wiedereintrittsstellen eröffnet. Unter http://www.evangelisch.info/ können Sie direkt Kontakt mit einer der 23 evangelischen Kirchen aufnehmen.
2. Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
3. Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
4. Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
5. Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
6. Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. Lesen Sie mehr unter: "Die" zehn AnGebote der Kirche
7. Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
8. Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
9. Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
10. Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.